Die ehrliche Antwort steht gleich am Anfang: Bei einem normalen Work-and-Travel-Jahr läuft das Kindergeld aus. Reisen und Gelegenheitsjobs gelten steuerrechtlich nicht als Berufsausbildung, und genau daran hängt der Anspruch ab dem 18. Geburtstag. Es gibt Wege, auf denen es weiterläuft. Die sind aber enger, als es in Foren und auf den Seiten mancher Vermittler klingt. Hier steht, welche das sind, was du dafür belegen musst und wo die zweite Hürde liegt, an die kaum jemand denkt.

Zuletzt geprüft: 5. August 2026 Diese Seite gibt die allgemeinen Regeln wieder, so wie sie im Einkommensteuergesetz, in der Dienstanweisung der Familienkasse und in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stehen. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ist sie nicht, und sie kann es auch nicht sein. Über deinen Fall entscheidet deine Familienkasse, und die sieht sich Einzelfälle wirklich einzeln an.

Bekomme ich während Work and Travel Kindergeld?

Für die allermeisten lautet die Antwort nein. Der Grund passt in einen Absatz.

Bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Danach nur noch, wenn einer der Gründe aus § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes vorliegt, und längstens bis zum 25. Geburtstag. Die praktisch wichtigen Gründe sind vier: eine Berufsausbildung oder ein Studium, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, das erfolglose Warten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz, und ein anerkannter Freiwilligendienst. Ein Work-and-Travel-Jahr ist von sich aus keiner davon. Der Bundesfinanzhof ordnet einen Auslandsaufenthalt, der im Kern aus Reisen und Jobben besteht, als gewöhnlichen Auslandsaufenthalt ein und nicht als Ausbildung. Ohne Ausbildungszweck kein Kindergeld.

Um wie viel Geld es geht Seit Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro im Monat je Kind, vier Euro mehr als 2025. Über ein volles Work-and-Travel-Jahr sind das rund 3.100 Euro. Das ist kein Betrag, den man beiläufig abschreibt, und es erklärt, warum die Frage so oft gestellt wird. Nur: Das Kindergeld steht rechtlich den Eltern zu, nicht dir. Ob es während deiner Reise weiterfließt und wer es dann bekommt, ist eine Frage, die ihr am besten vorher miteinander klärt.

Zwei Hürden, nicht eine

Fast alle Ratgeber erklären nur die erste. Die zweite kostet trotzdem genauso zuverlässig das Geld.

Hürde 1: Was machst du dort?

§ 32 Abs. 4 EStG fragt nach dem Zweck deines Jahres. Bildest du dich für einen Beruf aus, wartest du nachweislich auf einen Ausbildungsplatz, überbrückst du eine kurze Lücke zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder leistest du einen anerkannten Freiwilligendienst? Dann läuft das Kindergeld weiter, egal in welchem Land. Reisen, jobben und Land sehen fällt unter keinen dieser Punkte. Es geht dabei nicht darum, wie wertvoll das Jahr für dich persönlich ist. Das Gesetz kennt nur seine eigene Liste.

Hürde 2: Wo wohnst du?

Nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG werden Kinder nicht berücksichtigt, die weder in Deutschland noch in einem EU- oder EWR-Staat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Australien und Neuseeland liegen außerhalb. Diese Hürde ist unabhängig von der ersten: Selbst ein anerkannter Sprachkurs bringt dir nichts, wenn der deutsche Wohnsitz weg ist. Bei einem Jahr Abwesenheit ist das meist noch kein Problem. Ab dem Moment, in dem länger daraus wird, schon.

Die Ausnahmen, in denen das Kindergeld wirklich weiterläuft

Vier Wege gibt es, plus einen fünften, der streng genommen kein Work and Travel mehr ist.

1. Ein Sprachkurs mit mindestens zehn Wochenstunden

Das ist der bekannteste Weg und der, bei dem am meisten schiefgeht. Ein Sprachaufenthalt zählt nur dann als Berufsausbildung, wenn der Erwerb der Sprache nicht dir allein überlassen bleibt, sondern Inhalt und Ziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben werden. Die Familienkasse rechnet dabei mit einer Faustregel: durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden theoretisch-systematischer Unterricht. Der Bundesfinanzhof hat diese Grenze 2012 für Au-pair-Sprachaufenthalte ausdrücklich bestätigt. Ein Abendkurs zweimal die Woche reicht nicht, und das tägliche Englisch im Hostel erst recht nicht.

Wann auch weniger als zehn Stunden reichen

Es gibt drei anerkannte Ausnahmen von der Zehn-Stunden-Regel. Einzelne Monate können zählen, wenn sie von intensivem Blockunterricht geprägt sind, der die Grenze deutlich überschreitet. Verlangt eine Ausbildungs- oder Prüfungsordnung den Auslandsaufenthalt, kommt es auf die Stundenzahl gar nicht erst an. Und wer sich gezielt auf einen Sprachtest vorbereitet, den er für die Zulassung zum Studium braucht, etwa IELTS oder TOEFL, kann auch mit weniger Unterricht durchkommen. In allen drei Fällen brauchst du Papier: Stundenplan, Kursbescheinigung, Anmeldung zur Prüfung.

2. Die Übergangszeit von höchstens vier Monaten

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten darf eine Lücke von höchstens vier Monaten liegen, ohne dass das Kindergeld wegfällt. Der Klassiker: Abi im Juni, Studienbeginn im Oktober, dazwischen ein paar Monate weg. Gezählt wird in vollen Kalendermonaten, und die Grenze ist hart. Wird die Übergangszeit länger als vier Monate, entfällt das Kindergeld nicht etwa nur für den überschießenden Rest, sondern für den gesamten Zeitraum. Auch für die ersten vier Monate. Der Bundesfinanzhof hat das 2011 unmissverständlich entschieden. Für ein volles Work-and-Travel-Jahr ist dieser Weg damit erledigt, für ein Quartal davor oder danach nicht.

3. Belegtes Warten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz

Wer eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann, wird weiter berücksichtigt, und das gilt auch aus dem Ausland heraus. Der Haken steckt im Wort „mangels": Du musst dich ernsthaft und fortlaufend bemüht haben, und das musst du belegen können. Bewerbungen, Eingangsbestätigungen, Absagen, der Bescheid von Hochschulstart. Eine Meldung als ausbildungsuchend bei der Agentur für Arbeit hilft, verfällt aber nach drei Monaten und muss dann erneuert werden. Wer ein Jahr lang unterwegs ist und sich in dieser Zeit nirgends beworben hat, erfüllt diesen Punkt nicht.

4. Ein Praktikum mit konkretem Berufsziel

Hier ist die Lage besser, als viele denken. Ein Praktikum muss nicht in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sein, um als Berufsausbildung zu gelten. Das hat der Bundesfinanzhof 2012 klargestellt. Entscheidend ist, ob dabei Kenntnisse und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für einen konkret angestrebten Beruf taugen. Ein Pflichtpraktikum ist der einfachste Fall, weil der Nachweis mitgeliefert wird. Ein freiwilliges Praktikum in deinem Fachgebiet kann ebenfalls zählen, wenn du das Berufsziel und den Bezug plausibel darlegst. Drei Wochen Aushilfe im Café gehören nicht dazu, auch wenn sie auf Englisch stattfinden.

5. Ein anerkannter Freiwilligendienst

Das ist kein Work and Travel mehr, gehört hier aber trotzdem hin, weil es die einzige Variante ist, bei der ein Auslandsjahr das Kindergeld ohne Wenn und Aber weiterlaufen lässt. Anerkannte Dienste wie weltwärts, der Internationale Jugendfreiwilligendienst oder das Europäische Solidaritätskorps sind in § 32 Abs. 4 EStG ausdrücklich aufgeführt. Wer noch zwischen den Optionen schwankt und auf das Geld angewiesen ist, sollte sich das ansehen. Ein Freiwilligendienst ist ein anderes Jahr als Work and Travel: mehr Struktur, weniger Freiheit, in der Regel kein richtiger Verdienst. Verlängert wird der Kindergeldanspruch dadurch übrigens nicht, bei 25 ist auch hier Schluss.

Der 20-Stunden-Haken, wenn du schon eine Ausbildung fertig hast Hast du eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium bereits abgeschlossen, wird es enger. Dann zählt nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG zusätzlich, wie viel du arbeitest: Höchstens 20 Stunden regelmäßige Wochenarbeitszeit sind unschädlich, ebenso ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob. Wer in Australien Vollzeit auf einer Farm oder in der Gastro steht, reißt diese Grenze in der ersten Woche. Dann hilft auch der schönste Sprachkurs nichts mehr. Vor der ersten abgeschlossenen Ausbildung gilt diese Einschränkung nicht, da darfst du so viel verdienen, wie du willst.

Die Wohnsitz-Falle: warum das zweite Jahr in Australien teuer wird

Der Punkt, an dem selbst ein anerkannter Ausbildungszweck nichts mehr rettet.

Das Gesetz verlangt neben dem Ausbildungszweck, dass das Kind einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, der EU oder dem EWR hat. Ein Kinderzimmer bei den Eltern, in dem deine Sachen stehen, reicht dafür grundsätzlich aus. Bei einem Auslandsaufenthalt, der von vornherein auf höchstens ein Jahr angelegt ist, bleibt dieser Wohnsitz nach ständiger Rechtsprechung normalerweise bestehen, auch ohne Zwischenbesuche. Ein reguläres Work-and-Travel-Jahr scheitert also selten am Wohnsitz. Es scheitert am Ausbildungszweck.

Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu bleiben, ändert sich der Maßstab Der Bundesfinanzhof hat 2023 in einem Fall entschieden, der auf dieser Seite kaum besser passen könnte: ein Work-and-Travel-Jahr in Australien, danach ein Studium vor Ort. Sein Maßstab: Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz nur dann, wenn es die elterliche Wohnung regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt. Warum jemand nach Hause kommt oder eben nicht, spielt dabei keine Rolle. Zu kurze Semesterferien, zu wenig Geld für den Flug, ein Reiseverbot: Das Gericht rechnet nur die Tage.

Wen das in der Praxis trifft

Genau die Leute, für die diese Seite geschrieben ist. Australien lockt mit dem zweiten und dritten Visumsjahr, und wer die 88 Tage Regionalarbeit macht, plant damit fast zwangsläufig einen Aufenthalt von mehr als zwölf Monaten. Wie diese 88 Tage funktionieren und was dabei schiefgeht, steht in unserem Guide zu Farmarbeit und den 88 Tagen. Fürs Kindergeld heißt der Plan: Ab dem Entschluss zum zweiten Jahr gilt der strengere Maßstab, und der Nachweis wird schwer. In Neuseeland ist nach zwölf Monaten Schluss, mit drei Monaten Saisonarbeit nach fünfzehn. Das Problem stellt sich dort seltener.

Was das für dich bedeutet

Wenn du ohnehin nur ein Jahr weg bist und keinen der Ausbildungsgründe erfüllst, ist der Wohnsitz für dich kein Thema. Das Kindergeld endet dann aus dem anderen Grund. Interessant wird es, wenn du einen der Ausnahmewege gehst und trotzdem länger bleiben willst. Dann rechne vorher durch, wie viel ausbildungsfreie Zeit du tatsächlich in Deutschland verbringen kannst. Kommst du nicht über die Hälfte, ist der Anspruch weg, und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Entschluss zum Bleiben feststand.

Macht es einen Unterschied, ob du nach Australien oder Neuseeland gehst?

Rechtlich nicht. Praktisch schon ein bisschen.

Das Kindergeldrecht ist deutsches Recht, und es fragt nicht nach deinem Zielland, sondern nach dem Zweck deines Aufenthalts. Weder § 32 noch § 63 EStG nennen ein einziges Land beim Namen. Die einzige Stelle, an der Geografie überhaupt eine Rolle spielt, ist die Wohnsitzregel, und die unterscheidet nur zwischen der EU samt EWR auf der einen Seite und dem Rest der Welt auf der anderen. Australien und Neuseeland stehen beide auf derselben Seite dieser Linie. Ein Sprachkurs in Auckland wird nach denselben Maßstäben geprüft wie einer in Melbourne. Auch das deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen ändert daran nichts, denn es regelt Renten, keine Familienleistungen.

Der einzige echte Unterschied ist der zeitliche Rahmen, und er ergibt sich aus dem Visum, nicht aus dem Kindergeldrecht: Australien bietet ein zweites und drittes Jahr an, Neuseeland maximal fünfzehn Monate. Was für dein Visum jeweils gilt, steht in unseren Guides zum Working-Holiday-Visum für Australien und zum Working-Holiday-Visum für Neuseeland.

Was du konkret tun solltest

Fünf Schritte, die dir am Ende entweder Geld oder eine Rückforderung ersparen.

1

Sag der Familienkasse vorher Bescheid. Wer Kindergeld bezieht, muss Änderungen melden, die für den Anspruch wichtig sind. Ein längerer Auslandsaufenthalt gehört dazu, und die Pflicht steht in § 68 Abs. 1 EStG. Zuständig ist der Elternteil, der das Geld bekommt, nicht du.

2

Frag schriftlich nach, bevor du buchst. Ob dein konkreter Sprachkurs oder dein Praktikum anerkannt wird, entscheidet deine Familienkasse. Eine Anfrage mit Kursbeschreibung und Stundenplan kostet dich einen Nachmittag und beantwortet die Frage verbindlicher als jedes Forum.

3

Sammle Nachweise ab dem ersten Tag. Kursbescheinigungen mit Stundenzahl, Anwesenheitslisten, Praktikumsvertrag und Zeugnis, Bewerbungen samt Absagen. Wer das erst hinterher zusammensucht, findet die Hälfte nicht mehr, und ohne Papier gibt es kein Kindergeld.

4

Lass kein Kindergeld weiterlaufen, das dir nicht zusteht. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld holt sich die Familienkasse zurück. Nach zwölf Monaten sind das über 3.000 Euro, meist bei den Eltern und meist zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt.

5

Stell den Antrag rechtzeitig. Rückwirkend ausgezahlt wird höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat, so steht es in § 70 Abs. 1 EStG. Wer erst nach der Rückkehr merkt, dass ein Anspruch bestand, verliert den Rest ersatzlos.

6

Hol dir bei echtem Streitwert richtige Beratung. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf in Kindergeldsachen beraten und kostet einen überschaubaren Jahresbeitrag. Bei einem abgelehnten Bescheid, gegen den du vorgehen willst, ist das gut investiert.

Was diese Seite ist und was sie nicht ist

Wir sind keine Steuerberater, und das hier ist keine Beratung Wir haben für diese Seite das Einkommensteuergesetz gelesen, die Dienstanweisung der Familienkasse zum Kindergeld und die einschlägigen Urteile des Bundesfinanzhofs. Was daraus folgt, steht oben, so genau wir es hinbekommen haben. Es bleibt trotzdem eine allgemeine Darstellung. Über deinen Fall entscheidet allein deine Familienkasse, und Kindergeldrecht ist ein Gebiet, auf dem Einzelheiten den Ausschlag geben: zwei Wochenstunden mehr oder weniger, ein Monat Lücke zu viel, ein Nachweis, der fehlt. Rechtslage und Beträge ändern sich außerdem. Wenn für dich echtes Geld auf dem Spiel steht, verlass dich nicht auf uns. Ruf bei deiner Familienkasse an, sie gehört zur Bundesagentur für Arbeit und ist unter der Servicenummer erreichbar, oder geh zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin. Eine Sache konnten wir nicht abschließend prüfen: Der Beschluss, der zum Thema Work and Travel am häufigsten zitiert wird, stammt aus dem Jahr 2009, und die Entscheidungsdatenbank des Bundesfinanzhofs reicht online nur bis 2010 zurück. Wir haben den Volltext deshalb nicht gegenlesen können. Die Linie selbst ist durch die späteren, öffentlich einsehbaren Urteile zu Sprachaufenthalten und zum Auslandswohnsitz gut abgesichert.

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zum Kindergeld während Work and Travel am häufigsten erreichen.

Bekomme ich Kindergeld während Work and Travel?

In aller Regel nicht. Ab dem 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn einer der Gründe aus § 32 Abs. 4 EStG vorliegt, und Reisen plus Gelegenheitsjobs gehören nicht dazu. Ein Work-and-Travel-Jahr ist steuerrechtlich ein gewöhnlicher Auslandsaufenthalt und keine Berufsausbildung. Weiter geht es nur, wenn neben dem Reisen etwas läuft, das für sich genommen als Ausbildung zählt, oder wenn dein Jahr in eine Übergangszeit oder eine belegte Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz fällt.

Kindergeld bei Work and Travel in Australien: gelten dort andere Regeln als in Neuseeland?

Nein. Das Kindergeldrecht ist deutsches Recht und fragt nicht danach, in welchem Land du gerade bist, sondern was du dort tust. Australien und Neuseeland liegen beide außerhalb der EU und des EWR, also gilt für beide dieselbe Wohnsitzregel. Ein praktischer Unterschied bleibt trotzdem: Australien lockt mit dem zweiten und dritten Visumsjahr, und sobald dein Aufenthalt über zwölf Monate hinausgeht, wird der deutsche Wohnsitz zum Thema. In Neuseeland ist nach zwölf, mit Saisonarbeit nach fünfzehn Monaten Schluss.

Wie lange bekomme ich Kindergeld im Ausland?

Grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag, und auch das nur, solange ein Grund aus § 32 Abs. 4 EStG vorliegt. Dazu kommt eine zweite Bedingung, die viele übersehen: Das Kind braucht einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, der EU oder dem EWR. Bei einem von vornherein auf höchstens ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt bleibt der Wohnsitz bei den Eltern normalerweise bestehen. Wird länger daraus, behältst du ihn nach der Rechtsprechung nur, wenn du mehr als die Hälfte deiner ausbildungsfreien Zeit tatsächlich dort verbringst.

Kindergeld über einen Sprachkurs im Ausland: welche Voraussetzungen gelten?

Der Sprachkurs muss echter, planmäßiger Unterricht sein, nicht Selbststudium und nicht das Sprachbad im Hostel. Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel müssen von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben sein, und als Faustregel gelten durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden theoretisch-systematischer Unterricht. Weniger reicht ausnahmsweise, etwa bei intensivem Blockunterricht, wenn eine Ausbildungs- oder Prüfungsordnung den Auslandsaufenthalt verlangt, oder wenn du dich gezielt auf einen Sprachtest wie IELTS oder TOEFL vorbereitest, den du für ein Studium brauchst.

Muss ich der Familienkasse sagen, dass ich ins Ausland gehe?

Ja, und zwar unaufgefordert. Wer Kindergeld bekommt, muss Änderungen melden, die für den Anspruch wichtig sind, und ein längerer Auslandsaufenthalt gehört dazu. Melden ist auch in deinem eigenen Interesse: Kindergeld, das ohne Anspruch weiterläuft, fordert die Familienkasse später zurück, und dann liegen schnell ein paar tausend Euro auf dem Tisch, die längst ausgegeben sind. Angemeldet wird übrigens durch den Elternteil, der das Kindergeld bezieht, nicht durch dich.

Bekomme ich Kindergeld rückwirkend, wenn die Familienkasse doch zustimmt?

Rückwirkend ausgezahlt wird höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer also erst nach der Rückkehr merkt, dass ein Sprachkurs oder eine Übergangszeit anerkennungsfähig gewesen wäre, verliert alles, was weiter zurückliegt. Sprich deshalb vorher mit der Familienkasse und nicht hinterher, und heb Kursbescheinigungen, Stundenpläne und Bewerbungsunterlagen von Anfang an auf.

Fehlt dir eine Frage? Schreib sie uns, dann nehmen wir sie auf.