Kurz gesagt: Für die meisten endet oder ruht die gesetzliche Krankenversicherung mit der Ausreise, und eine Anwartschaft hält dir nur den Platz für die Rückkehr frei. Sie ist keine Krankenversicherung fürs Ausland. Sie zahlt in Australien und Neuseeland keinen einzigen Arztbesuch. Wer das durcheinanderbringt, fliegt mit dem guten Gefühl los, versichert zu sein, und ist es nicht. Hier steht, was in deiner Ausgangslage wirklich passiert, was die Anwartschaft ungefähr kostet, wie du dich bei Kasse und Meldeamt sauber abmeldest und wie du danach ohne Deckungslücke wieder reinkommst.
Die Kurzfassung: was während des Jahres wirklich passiert
Drei Sätze, aus denen sich der ganze Rest dieser Seite ergibt.
Erstens: Deine deutsche Kasse zahlt in Australien und Neuseeland nichts. Der Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, solange du dich im Ausland aufhältst. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz hebt die Europäische Krankenversicherungskarte das wieder auf, und mit einigen weiteren Staaten gibt es Sozialversicherungsabkommen, die auch die Krankenversicherung umfassen. Australien und Neuseeland gehören zu keiner dieser Gruppen. Mit Australien besteht zwar ein Abkommen, in Kraft seit Oktober 2008, aber es regelt Renten- und Arbeitslosenversicherung und nicht die Krankenversicherung. Mit Neuseeland gibt es überhaupt keins.
Zweitens: Was mit deiner Mitgliedschaft selbst passiert, hängt daran, wie du versichert bist. Wer über einen Job pflichtversichert ist, ist es nach dem letzten Arbeitstag nicht mehr. Wer familienversichert ist, hängt an der Frage, ob der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann die Mitgliedschaft oft weiterlaufen lassen und zahlt dann auch weiter. Vier Ausgangslagen, vier verschiedene Antworten, und die stehen weiter unten einzeln.
Drittens: Die Anwartschaft löst nur das zweite Problem, nicht das erste. Sie hält dir deinen Versicherungsstatus für die Rückkehr frei, gegen einen reduzierten Monatsbeitrag. Während sie läuft, hast du keinen Leistungsanspruch, weder hier noch dort. Für die Zeit vor Ort brauchst du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung. Das sind zwei Verträge für zwei verschiedene Probleme, und in aller Regel brauchst du beide.
Was eine Anwartschaft ist und wofür sie gut ist
Ein Platzhalter für später, kein Versicherungsschutz für jetzt.
Eine Anwartschaftsversicherung ist ein Vertrag, der einen Anspruch am Leben hält, ohne ihn zu erfüllen. Du zahlst einen reduzierten Beitrag, bekommst dafür in dieser Zeit keine Leistung, und behältst das Recht, später zu deinen alten Bedingungen zurückzukehren. Es gibt sie in der gesetzlichen wie in der privaten Krankenversicherung. Sie lösen damit allerdings zwei ziemlich unterschiedliche Probleme, und wer das nicht auseinanderhält, holt sich beim Beratungsgespräch die falsche Antwort ab.
In der gesetzlichen Krankenversicherung
Hier geht es um deine Vorversicherungszeiten. Wer nach längerer Zeit im Ausland zurückkommt und nicht direkt einen Job hat, muss belegen können, dass er vorher gesetzlich versichert war. Eine Anwartschaft hält diesen Nachweis lückenlos. Wichtig zu wissen: In der GKV ist sie keine bundesweit einheitlich geregelte Pflichtleistung, sondern etwas, das die Kassen in ihren Satzungen regeln. Deshalb nennen zwei Kassen für scheinbar dasselbe Produkt verschiedene Preise, verschiedene Fristen und verschiedene Voraussetzungen. Frag deine eigene, nicht die aus der Facebook-Gruppe.
In der privaten Krankenversicherung
Hier geht es um zwei Dinge, die richtig teuer werden können: deinen Gesundheitszustand und deine Alterungsrückstellungen. Kündigst du deine PKV komplett, musst du bei der Rückkehr durch eine neue Gesundheitsprüfung, und alles, was in der Zwischenzeit an Diagnosen dazugekommen ist, zählt dann mit. Die kleine Anwartschaft sichert dir, dass diese erneute Prüfung entfällt. Die große sichert zusätzlich, dass deine Alterungsrückstellungen weiterlaufen, damit dein Beitrag bei der Rückkehr nicht auf das Niveau deines dann aktuellen Eintrittsalters springt.
Deine gesetzliche Krankenversicherung im Work-and-Travel-Jahr, nach Ausgangslage
Vier Fälle. Such deinen heraus, der Rest ist für dich nicht relevant.
1. Pflichtversichert über einen Job
Die Versicherungspflicht hängt an der Beschäftigung. Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch die Mitgliedschaft als Pflichtversicherter, und zwar unabhängig davon, ob du danach ins Ausland gehst oder nicht. Danach greift für kurze Zeit noch eine nachgehende Leistungspflicht, und anschließend stellt sich die Frage, wie es formal weitergeht. Meldest du dich arbeitslos, greift etwas anderes. Fliegst du weg, ist die Anwartschaft die naheliegende Antwort. Lass dir von deiner Kasse sagen, ab welchem Tag genau sie deine Mitgliedschaft beendet, denn davon hängt ab, wann die Anwartschaft anfangen muss.
2. Pflichtversichert als Studentin oder Student
Die studentische Krankenversicherung hängt an der Immatrikulation. Exmatrikulierst du dich fürs Auslandsjahr, fällt sie weg. Bleibst du eingeschrieben und lässt dich für zwei Semester beurlauben, wird es interessanter, denn dann kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben und du zahlst weiter. Ob sich das gegenüber einer Anwartschaft lohnt, ist eine reine Rechenfrage, und die Antwort hängt an deinem konkreten Beitrag und an den Regeln deiner Hochschule. Frag beides ab, bevor du dich exmatrikulierst. Diese Entscheidung lässt sich aus Australien heraus schlecht zurückdrehen.
3. Familienversichert über die Eltern
Die beitragsfreie Familienversicherung setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Das ist der entscheidende Punkt und der, den die meisten übersehen. Behältst du dein Zimmer zu Hause und bist ein Jahr unterwegs, spricht viel dafür, dass der Wohnsitz bestehen bleibt. Gibst du alles auf und meldest dich ab, sieht es anders aus. Entscheiden tust das nicht du, sondern die Kasse deiner Eltern. Melde den Auslandsaufenthalt vorher an und lass dir schriftlich bestätigen, ob die Familienversicherung weiterläuft. An derselben Wohnsitzfrage hängt übrigens auch das Kindergeld während Work and Travel, dort allerdings nach eigenen Regeln.
4. Freiwillig gesetzlich versichert
Hier hast du am meisten Spielraum und triffst die teuerste mögliche Fehlentscheidung. Eine freiwillige Mitgliedschaft kann in der Regel weiterlaufen, auch während du im Ausland bist. Du zahlst dann den vollen Beitrag und bekommst für die Monate unterwegs trotzdem keine Leistungen, weil der Anspruch ja ruht. Die Alternative ist, die Mitgliedschaft zu beenden und stattdessen eine Anwartschaft zu nehmen. Rechne beide Varianten mit den echten Zahlen deiner Kasse durch, und frag dabei ausdrücklich, ob die Anwartschaftszeit später als Vorversicherungszeit zählt.
Was eine Anwartschaft kostet, und was sie ausdrücklich nicht leistet
Größenordnungen, keine Preisliste. Deinen Preis nennt dir nur deine Kasse.
Einen allgemeingültigen Preis gibt es nicht, weil es kein allgemeingültiges Produkt gibt. Was wir dir zeigen können, ist die Größenordnung, damit du erkennst, ob ein Angebot plausibel ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung nennen die Kassen feste Monatsbeträge im zweistelligen Bereich. Die Techniker Krankenkasse spricht von meist 60 bis 70 Euro im Monat, die hkk veröffentlicht 82,22 Euro mit einem Kind und 84,59 Euro ohne Kinder. Zwei Kassen, zwei deutlich verschiedene Zahlen, und beide sind für ihre jeweilige Satzung korrekt. Genau deshalb musst du deine eigene fragen, statt eine dieser Zahlen für deine zu halten.
In der privaten Krankenversicherung wird nicht in Euro gerechnet, sondern in Prozent deines bisherigen Beitrags. Grob liegt die kleine Anwartschaft bei etwa 5 Prozent, die große bei 30 bis 60 Prozent. Bei einem Beitrag von 400 Euro wären das rund 20 Euro gegenüber 120 bis 240 Euro im Monat. Der Unterschied ist erheblich, und ob er sich lohnt, hängt daran, wie lange du weg bist und wie viel Alterungsrückstellung überhaupt schon zusammengekommen ist. Bei einem einzelnen Jahr mit Anfang zwanzig ist die kleine Variante für viele die richtige. Diese Rechnung soll dir aber dein Versicherer aufmachen, nicht wir.
Und dann sind da die Fristen. Die hkk will grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung wissen, dass du eine Anwartschaft willst. Andere Kassen handhaben das anders. Was sie gemeinsam haben: Rückwirkend geht in aller Regel nichts. Wer sich aus Cairns meldet, weil ihm nach vier Monaten einfällt, dass da noch etwas zu regeln war, findet das Fenster meistens geschlossen vor.
Die Police für die Zeit vor Ort
Der zweite Vertrag. Der, der tatsächlich zahlt, wenn etwas passiert.
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Eine Working-Holiday-Police ist etwas anderes als eine Reiseversicherung für zwei Wochen Urlaub. Du arbeitest körperlich, oft draußen, oft in Jobs, die günstige Tarife pauschal ausschließen. Farmarbeit, Bau und Gastronomie sind genau die Beispiele, an denen sich das entscheidet. Prüf deshalb vor dem Abschluss drei Dinge: ob bezahlte körperliche Arbeit mitversichert ist, wie hoch die Deckungssumme für medizinische Kosten liegt, und ob du die Police aus dem Ausland verlängern kannst, falls ein zweites Jahr daraus wird. Den ausführlichen Vergleich mit Selbstbeteiligung, Abenteuersport und Ausrüstungsschutz haben wir im Versicherungs-Guide fürs Working Holiday.
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Die Police, die wir wieder kaufen würden. Ein flexibles Monatsabo ohne festes Enddatum: Melde dich an, auch nachdem du schon losgereist bist, und kündige, sobald du zurück bist. Genau das passt zu einem Jahr, dessen Rückflugdatum sich noch zweimal verschieben wird.
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Beiträge hängen an deinem Alter, deiner Staatsangehörigkeit, deinem Startdatum und der Laufzeit, wir können dir deshalb keinen Preis nennen. Hol dir zwei oder drei Angebote und vergleich sie mit den Kriterien aus dem Anbietervergleich. Und noch einmal, weil es der ganze Punkt dieser Seite ist: Diese Police ersetzt deine Anwartschaft nicht, und deine Anwartschaft ersetzt diese Police nicht.
Abmeldung: was Krankenkasse und Einwohnermeldeamt wissen müssen
Zwei Behörden, zwei getrennte Vorgänge, und ein weit verbreiteter Irrtum dazwischen.
Das sind zwei verschiedene Dinge, und sie landen ständig in einem Topf. Beim Einwohnermeldeamt geht es um deine Wohnung. Bei der Krankenkasse geht es um deinen Versicherungsstatus. Die eine Meldung erledigt die andere nicht, und keine von beiden passiert von selbst, nur weil du ein Flugticket hast.
Einwohnermeldeamt: nur wenn du die Wohnung wirklich aufgibst
Abmelden musst du dich, wenn du aus deiner deutschen Wohnung ausziehst und ins Ausland gehst, ohne eine andere Wohnung im Inland zu behalten. Das Bundesmeldegesetz sieht dafür ein kurzes Fenster nach dem Auszug vor, die genaue Frist und den Ablauf nennt dir deine Gemeinde. Behältst du dein Zimmer bei den Eltern oder deinen Platz in der WG, ziehst du nicht aus und meldest dich folglich auch nicht ab. Für die meisten, die ein Jahr weg sind und danach zurückkommen, ist das der Normalfall. Wer sich abmeldet, spart Rundfunkbeitrag und Meldepflichten, verliert aber die Meldeadresse, an der eine ganze Reihe anderer Dinge hängt, vom Bankkonto bis zur Verlängerung des Personalausweises.
Die Meldeadresse hält deinen Krankenversicherungsschutz nicht aufrecht
Das ist der Irrtum, der auf dieser Seite am meisten Geld kostet. In Foren liest man regelmäßig, man solle sich bloß nicht abmelden, dann bleibe die Krankenversicherung bestehen. Dafür gibt es keine belastbare Grundlage. Entscheidend für den Leistungsanspruch ist, dass du dich im Ausland aufhältst und dass zwischen Deutschland und deinem Zielland kein Abkommen über die Krankenversicherung besteht. Ein Zettel beim Meldeamt ändert daran nichts. Umgekehrt gilt aber genauso: Wer angemeldet bleibt, ist deshalb nicht automatisch weiterversichert, und wer sich abmeldet, verliert deshalb nicht automatisch alles. Es sind zwei getrennte Fragen, und du musst beide stellen.
Melde dich schriftlich bei der Kasse, nicht am Telefon. Nenn dein Abflugdatum, das Zielland und dein geplantes Rückkehrdatum. Eine Nachricht über das Kundenportal reicht und hat den Vorteil, dass du sie ein Jahr später wiederfindest.
Stell vier Fragen und lass sie beantworten. Endet meine Mitgliedschaft oder ruht sie? Bietet ihr eine Anwartschaft an, und was kostet sie in meinem Fall? Bis wann muss ich sie beantragen? Und zählt die Zeit der Anwartschaft später als Vorversicherungszeit?
Frag ausdrücklich nach Beiträgen für die Zeit im Ausland. Ob eine Kasse für diese Monate etwas nachfordert, lässt sich pauschal nicht beantworten, die Handhabung unterscheidet sich. Eben deshalb fragst du vorher und nicht hinterher.
Klär die Familienversicherung separat. Bist du über deine Eltern versichert, ist deren Kasse zuständig und nicht eine eigene. Diese Meldung läuft deshalb über den Elternteil, bei dem du mitversichert bist, so wie beim Kindergeld auch.
Gib eine erreichbare Zustelladresse an. Post von der Kasse kommt auch, während du weg bist. Eine deutsche Adresse bei Eltern oder Freunden verhindert, dass ein Bescheid unbemerkt eine Frist auslöst, von der du erst nach der Rückkehr erfährst.
Nimm die Unterlagen digital mit. Fotografier Gesundheitskarte, Anwartschaftsbestätigung und deine Auslandspolice ab und leg alles in eine Cloud. Das kostet zehn Minuten und ist genau dann viel wert, wenn du gerade keinen Zugriff auf den Ordner zu Hause hast.
Rückkehr nach Deutschland: wieder rein in die GKV, ohne Deckungslücke
Der Normalfall ist unspektakulär. Die zwei Ausnahmen sind es nicht.
Nimmst du nach der Rückkehr einen Job an, bist du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, automatisch mit dem ersten Arbeitstag. Schreibst du dich an einer Hochschule ein, greift die studentische Krankenversicherung. In beiden Fällen musst du wenig tun, außer deiner Kasse zu sagen, dass du zurück bist. Für alle, die weder das eine noch das andere sofort haben, steht die Auffangversicherungspflicht in § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V: Wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird wieder versicherungspflichtig. Genau deshalb ist der Weg zurück für die allermeisten Work-and-Traveller kein Drama.
Die Lücke zwischen Landung und Arbeitsbeginn
Das ist der praktische Fallstrick, und er hat mit Paragrafen wenig zu tun. Deine Auslandspolice endet oft mit dem Rückflug oder wenige Tage danach. Deine gesetzliche Mitgliedschaft beginnt aber erst mit dem ersten Arbeitstag oder dem Semesterstart. Wer im März landet und im Mai anfängt, hat dazwischen zwei Monate, in denen niemand zuständig ist. Zwei einfache Gegenmittel: Melde dich sofort nach der Landung bei deiner Kasse, statt zu warten, bis der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Und lass die Auslandspolice ein paar Wochen über das Rückkehrdatum hinauslaufen, wenn dein Tarif das zulässt. Beides kostet fast nichts und schließt genau die Lücke, in der erfahrungsgemäß der Weisheitszahn Ärger macht.
Zwei Fälle, in denen es wirklich eng wird
Erstens kann der Antrag auf eine freiwillige Versicherung abgelehnt werden, wenn du die Vorversicherungszeiten nicht erfüllst und die Drei-Monats-Frist nach der Rückkehr verstreichen lässt. Diese Frist ist der Grund, warum sich eine Anwartschaft für viele überhaupt rechnet, denn sie hält genau diese Vorversicherungszeit am Leben. Zweitens kommt gar nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung, wer 55 oder älter ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Für die meisten Work-and-Traveller ist der zweite Punkt kein Thema, der erste durchaus.
Die Krankenversicherung ist nicht das Einzige, was nach der Rückkehr noch offen ist. Was du dir aus Australien an Steuern und Rentenbeiträgen zurückholen kannst, steht in unserem Guide zu Superannuation und Steuerrückerstattung, und die Nummern, an denen beides hängt, erklärt der Guide zu TFN und IRD-Nummer.
Häufige Fehler
Die Punkte, an denen es in der Praxis schiefgeht, in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit.
Die Anwartschaft für eine Auslandskrankenversicherung halten. Der mit Abstand teuerste Irrtum. Beide Verträge heißen im Alltag „meine Versicherung", und beide zusammen kosten weniger als eine einzige Nacht im australischen Krankenhaus.
Sich erst aus dem Ausland bei der Kasse melden. Fristen laufen ab dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht, nicht ab dem Tag, an dem es dir einfällt. Rückwirkend geht in aller Regel nichts, und die Zeitverschiebung macht Rückfragen nicht einfacher.
Glauben, die deutsche Meldeadresse hält den Schutz aufrecht. Tut sie nicht. Melderecht und Krankenversicherungsrecht sind zwei verschiedene Baustellen, und die Kasse fragt nicht beim Meldeamt nach, wo du gerade bist.
Annehmen, die Familienversicherung läuft einfach weiter. Sie hängt am Wohnsitz im Inland. Ob deiner bestehen bleibt, beurteilt die Kasse deiner Eltern, und die will das vorher wissen. Ungefragt weiterlaufen lassen ist keine Strategie.
Die PKV kündigen, statt sie ruhen zu lassen. Kündigen heißt bei der Rückkehr neue Gesundheitsprüfung und verlorene Alterungsrückstellungen. Was in einem Jahr an Anwartschaftsbeiträgen gespart wird, holt der neue Beitrag in wenigen Monaten wieder rein.
Sich auf mündliche Auskünfte verlassen. Ein Telefonat mit der Hotline ist ein guter Anfang und ein schlechter Beleg. Lass dir jede Zusage schriftlich geben, im Kundenportal oder per E-Mail, und heb sie bis nach der Rückkehr auf.
Häufige Fragen
Die Fragen zur Krankenversicherung bei Work and Travel, die uns am häufigsten erreichen.
Muss ich meine Krankenversicherung für Work and Travel kündigen?
Nicht unbedingt kündigen, aber melden musst du dich auf jeden Fall. Was passiert, hängt an deiner Ausgangslage: Bist du über einen Job pflichtversichert, endet die Mitgliedschaft ohnehin mit dem Arbeitsverhältnis. Bist du familienversichert, hängt es daran, ob dein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Bist du freiwillig versichert, kannst du die Mitgliedschaft oft weiterlaufen lassen und zahlst dann auch weiter, ohne im Ausland Leistungen zu bekommen. Sag deiner Kasse vor dem Abflug schriftlich Bescheid und lass dir bestätigen, was in deinem Fall gilt.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung, und brauche ich sie fürs Auslandsjahr?
Eine Anwartschaft hält deinen Versicherungsstatus für die Rückkehr frei, ohne dass du währenddessen Leistungen bekommst. In der gesetzlichen Krankenversicherung sichert sie vor allem deine Vorversicherungszeiten, in der privaten zusätzlich den Verzicht auf eine neue Gesundheitsprüfung und, bei der großen Variante, deine Alterungsrückstellungen. Brauchen tust du sie vor allem dann, wenn du nach der Rückkehr nicht sofort einen Job oder einen Studienplatz hast. Wer direkt wieder anfängt zu arbeiten, ist ohnehin automatisch pflichtversichert.
Was kostet eine Anwartschaft?
Das unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, weil es in der gesetzlichen Krankenversicherung in der jeweiligen Satzung geregelt ist und nicht bundesweit einheitlich. Als Größenordnung: Die Techniker Krankenkasse spricht von meist 60 bis 70 Euro im Monat, die hkk veröffentlicht 82,22 Euro mit einem Kind und 84,59 Euro ohne Kinder. In der privaten Krankenversicherung wird stattdessen in Prozent des bisherigen Beitrags gerechnet, grob 5 Prozent für die kleine und 30 bis 60 Prozent für die große Anwartschaft. Deinen konkreten Betrag nennt dir nur dein eigener Versicherer.
Zahlt meine deutsche Krankenkasse in Australien oder Neuseeland?
Nein. Der Leistungsanspruch ruht, solange du dich im Ausland aufhältst, und für Australien und Neuseeland hebt das nichts wieder auf. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur in der EU, im EWR und in der Schweiz. Mit Australien gibt es zwar ein Sozialversicherungsabkommen, in Kraft seit Oktober 2008, aber es deckt Renten- und Arbeitslosenversicherung ab und nicht die Krankenversicherung. Mit Neuseeland gibt es gar kein Abkommen. Für die Zeit vor Ort brauchst du deshalb eine eigene Auslandskrankenversicherung.
Bleibe ich während Work and Travel familienversichert?
Das entscheidet die Kasse deiner Eltern, und der Angelpunkt ist der Wohnsitz. Die beitragsfreie Familienversicherung setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Behältst du dein Zimmer zu Hause und bist ein Jahr unterwegs, spricht viel dafür, dass er bestehen bleibt. Gibst du deine Wohnung auf und meldest dich ab, sieht es anders aus. Melde den Aufenthalt vor dem Abflug an und lass dir schriftlich geben, ob die Familienversicherung weiterläuft. Auf einen Leistungsanspruch in Australien oder Neuseeland hat die Antwort ohnehin keine Auswirkung, dort zahlt die Kasse so oder so nicht.
Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn ich ein Jahr weg bin?
Nur wenn du deine deutsche Wohnung tatsächlich aufgibst und keine andere Wohnung im Inland behältst. Behältst du dein Zimmer bei den Eltern oder in der WG, ziehst du nicht aus und meldest dich auch nicht ab. Wichtig ist vor allem, was daraus nicht folgt: Angemeldet zu bleiben hält deinen Krankenversicherungsschutz nicht aufrecht, und sich abzumelden beendet ihn nicht automatisch. Das sind zwei getrennte Fragen an zwei verschiedene Stellen.
Wie komme ich nach der Rückkehr wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?
Meistens von selbst. Fängst du an zu arbeiten, bist du mit dem ersten Arbeitstag wieder pflichtversichert, schreibst du dich ein, greift die studentische Krankenversicherung. Für alle anderen steht die Auffangversicherungspflicht in § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V. Aufpassen musst du an zwei Stellen: Der Antrag auf eine freiwillige Versicherung kann abgelehnt werden, wenn du die Vorversicherungszeiten nicht erfüllst und die Drei-Monats-Frist nach der Rückkehr verstreichen lässt. Und wer 55 oder älter ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, kommt gar nicht mehr hinein. Melde dich deshalb gleich nach der Landung bei deiner Kasse und nicht erst, wenn der Arbeitsvertrag steht.
Fehlt dir eine Frage? Schreib sie uns, dann nehmen wir sie auf.